Oktober 2018. sial201 Neues Mitglied 10.10.2018, 08:13 1 FamFG statt (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 68).Das FamFG hat damit die vormalige systematische Zuordnung der ZPO übernommen, wonach … ... Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. (1) 1 Hält das Gericht, dessen Beschluss angefochten wird, die Beschwerde für begründet, hat es ihr abzuhelfen; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Dann bestätigt das OLG den amtsgerichtlichen Beschluss oder hebt diesen auf und fällt eine davon abweichende Entscheidung. Gegen die im ersten Rechtszug [22] ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte in den Verfahren nach dem FamFG findet einheitlich die Beschwerde gem. Wer unterlegen ist, kann grundsätzlich gegen die abschließende Entscheidung des Gerichts ein Rechtsmittel einlegen. 2Das Gericht ist zur Abhilfe nicht befugt, wenn die Beschwerde sich gegen eine Endentscheidung in einer Familiensache richtet. (1) 1 Gegen den Beschluss des Familiengerichts, durch den der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist (§ 55 Abs. 2), findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt. Die Begründung bleibt vorbehalten. Gründe: Der um Verfahrenskostenhilfe nachsuchende Beteiligte beabsichtigt, gegen den Beschluss vom ... Beschwerde einzulegen. 8. Beschwerde gegen Beschluss in Familiensache (übertragung der Elterliche Sorge auf Antragsgegner) habe dies bezüglich einige fragen. Beschwerde ein. BGH, Beschluss vom 15.3.2017 – XII ZB 109/16, Zum Erfordernis eines bestimmten Antrags der Beschwerdebegründung in einer Unterhaltsfolgesache ; Oliver Elzer, Formalien der Beschwerde in Familiensachen, in: NZFam 2015, 1042; In eigener Sache – Antragsteller(in) – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt lege ich gegen den Beschluss vom ..., schriftlich bekanntgemacht am ..., Beschwerde ein. Die Begründung bleibt einem besonderen Schriftsatz vorbehalten. Beschwerde gegen Beschluss Familiengericht § 63 FamFG Beschwerdefrist - dejure (1) Die Beschwerde ist, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen. § 58 Abs. September 2009 eingeleitet worden sind, entscheidet das Familiengericht stets durch Beschluss. Dieses Thema "ᐅ Beschluss beim Amtsgericht - Beschwerde" im Forum "Familienrecht" wurde erstellt von sial201, 10. Eine Beschwerde wird nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe mit gesondertem Schriftsatz eingelegt werden. I. Statthaftigkeit der Beschwerde Rz. Gegen einen das Verfahren abschließenden Beschluss ist grundsätzlich das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. 2 Die Beschwerde findet auch statt, wenn sie das Familiengericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss … Inhaltsverzeichnis IX cc) Beschwerdewert ..... 36 dd) Zulassungsbeschwerde ..... 37 ee) Statthaftigkeit trotz Erledigung der Hauptsache Beschwerde zum BGH in Familiensachen Die Situation kommt häufig vor: Das Amtsgericht hat entschieden, ein Verfahrensbeteiligter ist mit dem Beschluss des Familiengerichts unzufrieden und legt Beschwerde zum OLG ein. Im Rahmen der Begründung wird auch erklärt werden, in welchem Umfang der Beschluss vom ... angefochten wird.